Mannheimer SOLAR-Versicherung |
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Mannheimer Versicherungs AG, 68165 Mannheim, Augustaanlage 66 |
Nachfolgend werden in Kurzform Hinweise zum Versicherungsschutz von Solaranlagen gegeben. Grundsätzlich gelten die dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Bedingungen.
Abgrenzung Haftpflichtversicherung und Sachversicherung
Die gesetzlichliche Haftpflicht regelt Schäden, die beim Errichten oder Betreiben einer Solaranlage Dritten zugefügt werden (Personen-, Sach-, Vermögensschäden).
Beispiele: - die Solaranlage löst sich vom Dach und beschädigt ein fremdes Auto
- das EVU beschuldigt einen PV-Betreiber, daß durch seine Netzeinspeisung es zu
Störungen bei der Elektrizitätsversorgung kommt
Arten: - Bauherrenhaftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht als Bauherr
- Betreiberhaftpflichtversicherung: gesetzliche Haftpflicht als Bauherr und Betreiber
Sachversicherung: Gebäude- oder Solarversicherung
Gebäudeversicherung: nur die Gefahren Feuer und Sturm/Hagel können versichert werden
(Anmeldung der Solaranlage beim Gebäude-Versicherer)
Solarversicherung
Versicherte Sachen
- alle solartechnischen Einrichtungen zur Stromerzeugung (Photovoltaik)
- Brauchwassererwärmung und Raumheizung
sowie alle zum Betrieb der jeweiligen Anlage notwendigen Komponenten
Allgefahrendeckung, außer:
Abnutzung und Geräteausfall (Schäden, die nicht nachweislich
von außen auf
die Anlage eingewirkt haben) sowie: Krieg, Streik, Kernenergie, Erdbeben
Schadenbeispiele
Diebstahl
Vandalismusschäden, z.B. durch Steinschleuder
Überspannungsschäden am Wechselrichter einer PV-Anlage (z.B. durch Blitzschlag)
Ausfallversicherung
Im Falle eines Sachschadens an der Anlage ersetzt der Versicherer anfallende Ausfallkosten
Mindestbeitrag
Mindestbeitrag für Photovoltaik DM 195,50 (incl. gesetzliche Versicherungssteuer, z.Zt. 15%) bzw. für Solarthermie DM 172,50 brutto.
Damit können z.B. PV-Anlagen auf Satteldächern in einem Gesamtwert bis zu DM 85.000,- ohne Selbstbehalt versichert werden. Höherwertige Anlagen oder andere Risikoklasse: Anfrage beim Unterzeichner!
Umfang der Entschädigung
Bei einem Teilschaden werden die notwendigen Wiederherstellungskosten abzüglich des
Wertes des Altmaterials ersetzt. Zudem werden je nach dem Grade der Abnutzung und Alterung gegebenenfalls Abzüge "neu für alt" vorgenommen.
Bei einem Totalschaden wird bis zur Versicherungssumme gehaftet.
Geräte-/Anlagenverzeichnis
Jede einzelne Anlage/Gerät ist in einer separaten Position zu erfassen, wobei möglichst viele
Daten wie Hersteller, Baujahr, Type, Fabr.-Nummer, Leistung u. ä. anzugeben sind.
Möglichst Rechnungskopie beifügen!
Montageversicherung von Solaranlagen
In Einzelfällen kann beim Unterzeichner eine Montageversicherung von Solaranlagen beantragt werden.
Versicherte Sache
die zu montierende bzw. zu installierende Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie)
Nicht versichert sind
- die Montageausrüstung (Geräte, Werkzeuge, Gerüste, etc.)
- Produktionsstoffe, Betriebs- und Hilfsstoffe (Sole)
- Akten, Zeichnungen
Versicherte Gefahren
Versichert sind Schäden an oder Verluste von versicherten Sachen, die während der Montage unvorhergesehen und plötzlich eintreten.
Schadenbeispiele
Diebstahl (wobei ein Selbstbehalt von mind. 25% vereinbart wird)
Vandalismusschäden während der Montage
Bruchschäden aufgrund Absturz